Familienrecht:

Das Familienrecht beinhaltet:

Unterhalt (Kindes- sowie Ehegattentrennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt)
Scheidungen, sowie Scheidungen mit Auslandsbezug und Annullierungen
Sorge- und Umgangsrecht
Versorgungsausgleich (=Rente)
Zugewinn (=Vermögenszuwachs in der Ehezeit)
Hausrat

Prozessuales

Bis auf den Trennungsunterhalt können alle Ansprüche mit der Scheidung im Verbund durch gesonderte, eingereichte Klagen geltend gemacht werden. Die Besonderheit des Scheidungsverbundverfahrens ist, dass dieses kostengünstiger ist, als die Angelegenheiten isoliert einzuklagen. Andererseits kann eine einzelne Verbundsache im Zweifel die Scheidung hinauszögern, da Scheidung und Verbundsachen insgesamt geregelt werden.