Grundsätzlich
ist es sinnvoll und wünschenswert, wenn Eheleute, um mögliche
Streitigkeiten, die im Zuge einer Scheidung auftreten können,
vorab in einem Ehevertrag regeln. Einzelheiten
Grundsätzlich
ist es sinnvoll und wünschenswert, wenn Eheleute, um mögliche
Streitigkeiten, die im Zuge einer Scheidung auftreten können,
vorab in einem Ehevertrag regeln.